Hallo zusammen,
am 8 August 2010 hatte ich die Gelegenheit, mich persönlich mit dem Staatsbeauftragten der polnischen Regierung für Belange behinderter Personen, Herrn Jarosław Duda, zu treffen. Ich habe im Rahmen der transnationalen Jugeninitiative "Wir für uns in Europa" ein schönes Gespräch mit dem Politiker gehabt, das dessen Schwerpunkte ich ins Deutsche übersetzte. Im Artikel "Das Interview mit dem Staatsbeauftragten der polnischen Regierung für Belange behinderter Personen Jarosław Duda - polnische Version" habe ich Herrn Duda bereits vorgestellt.
Viel Spaß beim Lesen
Sylwia
Der Inhalt des Interviews:
1. Was bedeutet Ihrer Meinung nach „Behinderung“? Wie würden Sie „Menschen mit Behinderung" definieren?
Die „Behinderung“, und demnach „Menschen mit Behinderung“ sind unterschiedlich im Sozialrecht einzelner europäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union definiert. Meiner Meinung nach sind diese Termine d.h. „Behinderung“ und „Menschen mit Behinderung“ sehr treffend von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in angenommener Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (Die International Classification of Functioning, Disability and Health -ICF) im Mai 2001 bestimmt worden. In diesem sehr wichtigen Dokument, „Beeinträchtigung“ (eng. disability) bestimmt man als mehrdimensionale Erscheinung, die aus Wechselwirkungen zwischen Menschen und des sie umgebenden physischen und sozialen Umfelds.

Es ist das ganzheitliche Konzept (das Modell) der Behinderung, in diesem man die medizinische Sphäre (leider dominierend noch bei der Beschreibung der Behinderung) mit der gesellschaftlichen Sphäre verbunden hat. So definierter Behinderungsbegriff umfasst Abhängigkeiten, die zwischen der Organismusbeschädigungen, der Aktivitätseinschränkung einer Person und der Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auftreten, wobei diese Abhängigkeiten durch Umwelt- und personenbezogene Faktoren bedingt sind. Demnach geht die Behinderung
• aus der Interaktionen zwischen Personen, die Beeinträchtigungen haben und
• Barrieren, die sich auf die sozialen Einstellungen und das Umfeld beziehen (physikalische Umgebung), das diesen Personen volle und effektive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit anderen Menschen nach dem Grundsatz der Gleichheit zum wiederholten Mal behindert.
Also nicht die Frage des Terminologiebegriffs „Behinderung“ (der Sprache“) ist ausschließlich das Problem, sondern in erster Linie die Einstellungen anderer Personen und der Gesellschaft gegenüber Behinderung. Es ist auch wichtig, dass Menschen mit Behinderung nicht in den Kategorien der körperlichen oder mentalen Einschränkung, vernachlässigbarer gesellschaftlichen Aktivität oder der Teilnahme am näheren Umfeld (Freunde, Familie) zu sehen waren.
Man muss sich auch überlegen, wo die Ursache der Behinderung dieser Personen liegt, ob am Umfeld infolge der Anwesenheit von funktionalen Barrieren oder des Fehlens von Erleichterungen, oder schließlich an eingeschränkter Fähigkeit dieser Personen z.B. aus dem Grund unzureichender Bildung, und vielleicht in vorkommenden Stereotypen der sozialen Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderung. Es scheint, dass diese Ursachen der Behinderung zum gleichen Zeitpunkt (gleichzeitig) auftreten können
2. Mit welchen Gefühlen/Emotionen identifiziert man den Begriff „der Behinderung“ in polnischer Gesellschaft?
Mit Gefühlen der sozialen Solidarität, schrittweiser Akzeptanz und der Lust auf Unterstützung und Zusammenarbeit. Aus der vor ein paar Jahren durchgeführten vom polnischen Forschungszentrum der öffentlichen Meinung Meinungsstudie (1) zum Thema „die Haltungen der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderung“, die auf repräsentativer Stichprobe erwachsener Einwohner in Polen basiert, geht hervor, dass - fast die Hälfte der befragten Personen (45%) das Verhältnis von Polen zu behinderten Personen positiv bewerten und - zwei Drittel der befragten Personen deklarieren Bereitschaft zur ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe der Menschen mit Behinderung. Wobei man unterstreichen soll, dass die deklarierte Bereitschaft zur Hilfeleistung von der Art der Behinderung abhängig war. Dagegen, wenn es sich um die Erfahrungen mit Behinderten der befragten Personen handelt, im Bekannten- und Freundeskreis 39% (zwei Fünftel) der Befragten gibt es Menschen mit Behinderung, und in der Familie - über ein Viertel (29%) der Befragten.
Die Studie bewies, dass die Mehrheit der befragten Personen (66%) Menschen mit Behinderung in ihrem Umfeld bemerkt.
(1) Forschungszentrum der öffentlichen Meinung – „Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderung“ (Studienmitteilung), Warszawa, November 1997.
3.Angenommen, dass das Verhältnis zu den schwächsten Kettengliedern der Maßstab der gesellschaftlichen Entwicklung ist – in diesem Fall: das Verhältnis zu Menschen mit Behinderung – glauben Sie, dass wir die Etappe der Isolation/Segregation in Polen glücklich hinter uns haben?
Zusammen mit der Zivilisationentwicklung änderten sich soziale Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderung in allen Mitgliedsländern der EU im Laufe der Jahrhunderte. Die prinzipiellen Veränderungen in Interaktionen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung fanden in den 90er Jahren statt. Sie waren mit der Änderung der Sozialpolitik, dem Abbau der Schaffung von Sonderinstitutionen, in deren der Vaterstaat die Pflegedienst- und Rehabilitationdienstleistungen (jedoch gleichzeitig führt das zur Isolation) für Menschen mit Behinderung führte, zugunsten von der Verbreitung der Aktionen Pro Integration.
Diese Veränderungen regen die Menschen mit Behinderung zur völligen Partizipation in allen gesellschaftlichen Lebensformen und die Allgemeinheit von Gesellschaft zur Offenheit gegenüber Menschen mit Behinderung an. Die Förderung und die Popularisierung der zur Integration der Menschen mit Behinderung führenden Haltungen spielen eine besondere Rolle in verschiedenen Aktionen, die an die Menschen mit Behinderung und die Allgemeinheit von Gesellschaft gerichtet sind: und zwar unter anderem Aktionen zur Schaffung der Möglichkeit von voller und nach Möglichkeit selbständiger Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für behinderte Menschen.
Die Bedingung einer richtig verstandenen Integration ist unter anderem ein positives Verhältnis der Allgemeinheit von Gesellschaft zu Menschen mit Behinderung, das nicht nur auf Toleranz, sondern auch auf Akzeptanz und Zusammenarbeit basiert. In diesem Umfang ist noch viel zu tun, aber es gibt schon Effekte.
Aus den oben erwähnten Studien des Forschungszentrums der öffentlichen Meinung gehen Pro-Integration soziale Haltungen gegenüber Beschäftigungen von Menschen mit Behinderung hervor. Gemäß polnischem Recht kann die behinderte Person eine Arbeit auf dem offenen/regulären Arbeitsmarkt aufnehmen d.h im öffentlichen Betrieb, an einem speziell behindertengerechten Arbeitsplatz oder auf dem Ersten Arbeitsmarkt (auf dem Markt baut man geschützte Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung aus) d.h in geschützten Werkstätten oder in den Werkstattaktivitäten.
Drei Viertel der befragten Personen (76%) war der Meinung, dass eine Person mit einer Behinderung in einer öffentlichen Werkstatt/einem öffentlichem Betrieb zusammen mit Menschen ohne Behinderung arbeiten soll, natürlich an einem ihrer Behinderung und ihren Bedürfnissen angepassten Arbeitsplatz.
Im Vergleich zu einer anderen durchgeführten Studie im Jahre 2000 hat man das Wachstum der Zahl der Menschen um 8 Punkte beobachtet, die ein integratives Beschäftigungsmodell unterstützen. Die Unterstützung der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung unter Menschen ohne Behinderung wächst systematisch seit vielen Jahren. Die beobachteten Änderungen zeugen von immer mehr Offenheit von Polen für Menschen mit Behinderung und von der Gutheissung der Integration von Menschen mit Behinderung unter anderen Mitarbeitern/innen.
In Polen sind wir im Anfangsstadium der Integration der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft. Denn wir beobachten positive Veränderungen, die - im Gesellschaftsbewusstsein, - in der Aktivität der Menschen mit Behinderung und ihrer näheren Umgebung (hauptsächlich in der Familie) und - in den Organisationen, denen Menschen mit Behinderung angehören und Menschen, die zugunsten dieser Menschen handeln und mit Erfolg öffentliche Aufgaben im breiten Umfang realisieren (die Aufgaben zum Ziel „Hilfeleistung der Menschen mit Behinderung“, dabei auch Förderung positiver sozialer Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderung), vorgegangen sind.
4. Was halten Sie von dem Begriff der Inklusion im Sinne einer Gesellschaft, in der eine Behinderung nicht mehr „ein Problem“ ist, sondern eine ohne weiteres und ohne vorurteilsfrei von anderen Mitgliedern der Gesellschaft akzeptierte Lebensform?
Es ist ein guter Begriff, ein Ideal in seiner Art, dem wir alle nachstreben, obwohl es in keinem Land erreicht worden ist. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns der Wahrnehmung der Behinderung als Merkmal einer Person, angeborenes (genetisches) und erworbenes, ähnlich wie das Aussehen (die Haarfarbe, die Größe, das Gewicht), und nicht ausschließlich als gesellschaftliches Problem nähern. Um sich dem Ideal anzunähern, bemühen wir uns Systemmaßnahmen zu treffen.
Diese streben der völligen Abschaffung der Zugangsbarrieren, der Bildung von Menschen mit Behinderung synchronisiert mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und der Gewährleistung der völligen Realisation von Rechten der Menschen mit Behinderung nach; wenn auch die Rechte, die aus nationalem Recht und dem von der Generalversammlung verabschiedetem am 13. Dezember 2006 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hervorgehen. Das Übereinkommen ist von Polen 2007 unterzeichnet worden.
5.Wie bewerten Sie die Unterschiedlichkeit der Menschen (mit und ohne Behinderung): als Last oder als Chance für das Zusammenleben in einer Welt?
Diese Unterschiedlichkeit ist keine Last und darf nicht als Last gesehen werden. Sie ist eine Chance auf ein gemeinsames Leben in einer Gesellschaft, weil Menschen mit Behinderung ein integraler Bestandteil der Gesellschaft bestehen. Die Sache ist ja die, dass jeder Bürger, darunter behinderte Menschen, eine tief verwurzelte Überzeugung des Bedürfnisses nach sozialer Solidarität besitzen soll, insbesondere gegenüber denjenigen, die Unterstützung benötigen, um sich als vollberechtigtes Mitglied der Gesellschaft zu fühlen.
Wie Sie wissen, in den letzten Monaten erfuhren wir die Folgen der Überschwemmung. Die Einwohner verloren mehrmals die Habe des ganzen Lebens. Die Hilfe kommt nicht nur von der Seite der staatlichen Verwaltung, sondern auch von der kommunalen Selbstverwaltung, oder auch von Institutionen und Arbeitnehmern. Die Hilfe wird auch von Organisationen angeboten, denen Menschen mit Behinderung angehören. Diese Organisationen sammeln die Almosen und sie überreichen sie an die Überschwemmungsopfer.
6.Welche rechtlichen Schritte zur Diskriminierungsbekämpfung von Menschen mit Behinderung hat Polen unternommen? Besteht immer noch – Ihrer Meinung nach - ein Bedarf nach weiteren rechtlichen Regelungen in diesem Bereich?
Allerdings steht das Diskriminierungsverbot in der Verfassung der Republik Polen, jedoch verlangt die tatsächliche Beachtung der Vorschriften die Bestimmung der Rechtsschutzmittel gegen Anzeichen von Diskriminierung. Im erwähnten Gesetzentwurf wird unter anderem bestimmt:
-die Art und Weise der Realisierung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der physischen und juristischen Personen und der Organisationseinheiten, die keine Rechtsfähigkeit besitzen,
-und auch zuständige für die Realisation des Grundsatzes der Gleichbehandlung Organe und
-die Aufgaben der Organe.
Obwohl das polnische Rechtssystem – wie ich schon erwähnt habe – schon viele Regulationen enthält, die Nichtdiskriminierung und die Einbeziehung aller behinderten oder hilfsbedürftigen Menschen in die Strömung des gesellschaftlichen und beruflichen Lebens begünstigen, insbesondere in der Zone des gleichen Zugangs zu einzelnen Bereichen gesellschaftlichen Funktionierens. Deshalb fingen wir an:
- Projektarbeiten an Voraussetzungen zum Gesetz über den Chancenausgleich für behinderte Personen, um den Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen im gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und
- Projektarbeiten an Voraussetzungen zum Gesetz über Gebärdensprache und andere Kommunikationsmittel.
Das prinzipielle Ziel des Gesetzesprojekts über den Chancenausgleich behinderter Personen - voraussetzungsgemäß – ist die Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Instrumente, die allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Behinderung gleichen Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens ermöglichen.
Die projektierten Vorschriften haben vor allem zum Zweck:
- die Zugänglichkeit zu grundlegenden Bereichen gesellschaftlichen Lebens für Menschen mit Behinderung zu vergrößern (m.in. zu den gemeinnützigen Gebäuden und den Wohnungen, zu den Transportdienstleistungen, kaufmännischen Dienstleistungen, kulturellen Dienstleistungen, sportlichen Tätigkeiten, Tourismusleistungen und zu anderen öffentlichen Dienstleistungen);
- die Sanktionsprinzipien für folgenden Fall zu bestimmen: dass Subjekte, die gesetzlich verpflichtet sind die Anpassung der Verkehrsmittel und die Gebäudeanpassung an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung durchzuführen, ihre Verantwortung nicht wahrnehmen,
- die Prinzipien der Entschädigungsverantwortung für das Fehlen der völligen Realisationsmöglichkeit von gesellschaftlichen Tätigkeiten gegenüber Menschen mit Behinderung zu bestimmen,
- Berücksichtigung der Behinderungsproblematik bei der Bildung,
-die Einführung der Lösungen, die die Fragen des Diskriminierungsverbots für behinderte Menschen regeln.
Die Gewährleistung der Unterstützung für taube, taubblinde, gehörlose Menschen und Menschen mit leichter und hochgradiger Schwergehörlosigkeit im Rahmen der Durchsetzung des Rechts auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und auf persönliche Entwicklung durch die Abschaffung funktioneller Barrieren, insbesondere bei der Kommunikation, ist dagegen die Intention des Projekts der Voraussetzungen für das Gesetz über die Gebärdensprache und andere Kommunikationsmittel.
Man hat auch das Projekt der Voraussetzungen für das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Radio- und Fernsehwesen vorbereitet, das die Einführung der Richtlinie 2007/65/EG(3) über audiovisuelle Mediendienste in die polnische Rechtsordnung zum Zweck hat. Die stufenweise Gewährleistung der Zugänglichkeit zu Mediendiensten für behinderte Menschen aufgrund der Dysfunktion des Augenorgans und für behinderte Menschen aufgrund der Dysfunktion des Ohrorgans, ist der Gegenstand dieser rechtlichen Regelung.
Vor ein paar Monaten ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Informatisierung der Tätigkeit von Einrichtungen zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze in Kraft getreten, die die rechtlichen und verfahrensmäßigen Zugangsbarrieren zu angebotenen den Bürgern, insbesondere Behinderten von öffentlichen Einrichtungen Dienstleistungen entfernt sind. Man hat die Anforderungen an die Web-Dienste der öffentlichen Verwaltung bestimmt. Mit deren Hilfe werden behinderte Menschen, darunter auch blinde und sehbehinderte Menschen diese Dienste ohne Probleme nutzen.
• die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (Amtsblatt Nr. L 180 vom 19. Juli 2000, S. 22–26; Das Amtsblatt der Europäischen Union, polnische Sonderausgabe, Kap. 20, T.I. S. 23);
• die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Das Amtsblatt der Europäischen Union, polnische Sonderausgabe, Kap. 5, T.4. S. 79);
•Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (Amtsblatt Nr. L 373 vom 21/12/2004 S. 37 )
• RICHTLINIE 2006/54/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (Amtsblatt Nr. L 204 vom 26. Juli 2006, S. 23)
(3) RICHTLINIE 2007/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit
(3) RICHTLINIE 2010/13/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
7. Über welche Instrumente verfügt Polen zum Zweck der Förderung der Gleichstellung der Menschen mit Behinderung?
Ich möchte zwei Instrumente nennen: ein rechtliches und ein soziales.
Das rechtliche ist das Vervollkommen des nationalen Rechts im Bereich der Nichtdiskriminierung unter anderem im Hinblick auf Behinderungen und die Schaffung der realen Möglichkeiten des Nutzens von Menschen mit Behinderung der ihnen zustehenden Rechte. In diesem Kontext hat eine prioritäre Bedeutung die Ratifizierung des von Polen in 2007 unterzeichneten Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Das soziale Instrument: Darunter versteht man Aktivitäten (Einwirkungen) verschiedener Art und Kampagnen, die zur Formung des Bildnisses von einer behinderten Person führen. Es handelt sich um die Organisation der Integrationspartys und medialer Kampagnen auf der lokalen, regionalen und nationalen Ebene.
8. Auf welche Weise – Ihrer Meinung nach – können wir Stereotype brechen, die sich auf Menschen mit Behinderung in polnischer Gesellschaft beziehen?
Das Verhältnis der Gesellschaft zu behinderten Personen hängt im großen Maße von dem Bekanntschaftsgrad unter anderem ihrer Erfolge, ihrer Teilnahme an der lokalen Gemeinschaft und an dem öffentlichen Leben, und auch ihrer Lebensprobleme, was mit den persönlichen Kontakten zu diesen Personen verbunden ist.
In einem anderen Fall gründen sich die sozialen Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderung hauptsächlich auf gängige Überzeugungen, und nicht auf eigene Erfahrungen und Wissen. Auf solche Weise werden Stereotypen geboren; der Kampf gegen diese soll zur Integration in der Schule, bei der Arbeit und an öffentlichen Stellen beitragen. Es ist auch der Erwähnung wert, dass die Medien das gesellschaftliche Bewusstsein in großem Maße formen, deshalb ist es wichtig, dass Probleme behinderter Menschen einen Platz in den Medien finden.
Aus der erwähnten Studie geht hervor, dass verschiedene gesellschaftliche Kampagnen verschiedener Art, insbesondere in Massenmedien, der Faktor sind, der auf die Änderung der öffentlichen Meinung gegenüber Menschen mit Behinderung eingeflossen hat.
Die gesellschaftlichen Kampagnen sind eine gute, immer allgemeiner verwendete Form der Brechung von Stereotypen. Diese betreffen die Menschen mit Behinderung in polnischer Gesellschaft neben solchen Formen wie: Organisation von Partys verschiedener Art und Integrationstreffen und Förderung und Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung in öffentlichen Betrieben.
9.Welche Art der Politik übt Polen zum Zweck der Stärkung des Verständnisses gegenüber der Situation von Menschen mit Behinderung?
Es ist eine Pro-Integrationspolitik. Diese führt zu immer mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der lokalen, regionalen und nationalen Gemeinschaft und zum Mitbilden Aktivitäten verschiedener Formen durch Menschen mit Behinderung (z.B. berufliche, kulturelle, touristische, sportliche, politische Formen) gemäß der Interessen, Bedürfnissen und Möglichkeiten dieser Menschen.
In der Praxis strebt die Politik der Gewährleistung der realen Möglichkeiten des Nutzens von Rechten für Menschen mit Behinderung nach, die von der Verfassung, von dem nationalen und internationalen Recht gewährleistet sind.
10.Im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Behinderung, was würden Sie Polen/ der polnischen Gesellschaft wünschen?
Ich habe es bei Beantwortung der Frage nach der Inklusion von Menschen mit Behinderung erwähnt. Ich habe zwei Wünsche.
Mein erster Wunsch wäre die Beharrlichkeit beim Streben nach der Abschaffung jeglicher funktionellen und mentalen Barrieren, die den Menschen mit Behinderung selbständiges „Funktionieren“ im Maße im gesellschaftlichem Leben erschweren.
Mein zweiter Wunsch ist in längerer Zeitperspektive realistisch und betrifft die Realisation von entsprechenden Aktivitäten, die zur Wahrnehmung der Menschen mit Behinderung als angeborenes (genetisches) und erworbenes Merkmal einer Person führen, ähnlich wie das Aussehen (die Haarfarbe, die Größe, das Gewicht), und nicht ausschließlich als gesellschaftliches Problem Merkmal einer Person.


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